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Bäume in der Stadt

Bäume leisten einen großen Beitrag dazu, dass wir uns in der Stadt wohlfühlen und steigern so unsere Lebensqualität. Doch sie geben uns noch weitaus mehr.

In einer Stadt wie Wetzlar sind Laubbäume wichtige Umweltpartner und tragen stark zum Wohlbefinden der Stadtbevölkerung bei. Sie verbessern das Stadtklima und reinigen die Luft, denn sie filtern Staub- und Schadpartikel, verwandeln klimaschädliches Kohlendioxid in für uns lebenswichtigen Sauerstoff und spenden Schatten und Feuchtigkeit. Bäume sind mit ihrem dichten Blätterdach lebende Lärmschutzwände, und bieten uns auch bei Wind und Regen Schutz. Außerdem steigern Bäume unsere Lebensqualität, in dem sie zum Beispiel unsere Umgebung verschönern – zu jeder Jahreszeit in einem neuen Kleid.

Ebenfalls bieten Bäume zahlreichen Tieren Unterschlupf, Nahrung oder sind Brut- und Ruhestätte. Für einige stark gefährdete Tiere und Pflanzen sind gerade Bäume mit zunehmendem Alter überlebensnotwendig. Einige dieser Tier- und Pflanzenarten kommen hauptsächlich oder sogar ausschließlich in Deutschland vor. Diesen besonderen Mitbewohnern und Gästen unserer Stadt kommt daher auch ein besonderer Schutzstatus zu, der u.a. im Bundenaturschutzgesetz (BNatSchG) verankert ist. Beispiele für Artengruppen die bei Kronenrückschnitten oder Baumfällungen betroffen sein können, sind zum Beispiel zahlreiche Vogelarten, Fledermäuse, einige Käferarten oder auch bestimmte Flechten und Moose. Viele von ihnen leben vor allem in totholz- und höhlenreichen Bäumen.

Trotz der Dienste unserer Bäume ist der Umgang mit Ihnen vor allem auf privatem Grund nicht immer leicht – zum Beispiel im Herbst, wenn das Laub fällt. Oder auch der Fakt, dass Grundstückseigentümer verantwortlich für die Sicherheit der Bäume (Verkehrssicherungspflicht) sind und sie regelmäßig kontrollieren und hin und wieder schneiden lassen müssen.

Doch ein Baum im Hof oder Garten ist eben nicht nur eine Zierde für jedes Haus, sondern leistet viel für unser Leben in der Stadt. Jeder Bürger, jeder Unternehmer und jede Wohnbaugesellschaft, die auf ihren Grundstücken Bäume wachsen lassen, leisten einen Dienst für die Allgemeinheit. Für Pflanzungen von Bäumen wählen Sie möglichst einheimische Laubbäume, denn diese sind für den Naturhaushalt wertvoller und liefern zum Beispiel unseren Vögeln mehr Nahrung.

Baumschutzsatzung

Um wertvolle Baumbestände auch im privaten Bereich zu erhalten, führte die Stadt Wetzlar eine Satzung zum Schutz des Baumbestandes ein.

Geschützt sind alle Bäume ab einem Stammumfang von 61 cm, der in 100 cm Höhe über dem Erdboden gemessen wird. Bei mehrstämmigen Bäumen entscheidet die Summe der Einzelstammumfänge ab 10 cm. Auch Baumgruppen fallen unter die Satzung, wenn die Bäume innerhalb der Gruppe überwiegend einen Stammumfang von 50 cm haben. Von der Satzung sind einige Bäume ausgenommen.

Geschützte Bäume sind zu erhalten, d.h. dauerhaft zu pflegen und vor Gefährdungen zu schützen. Wenn Sie einen Schnitt am Baum vornehmen wollen, darf er diesen nicht gefährden und nicht zum vorzeitigen Absterben führen. Alle Maßnahmen die zu einer Schädigung führen oder Fällungen sind verboten und bedürfen einer Genehmigung. Für Genehmigungen und für Beratungen rund um das Thema Bäume wenden Sie sich an die Mitarbeiter des Stadtbetriebsamtes.

Baumschutz bei Baumaßnahmen

Die Bäume sind in der Stadt ständig den verschiedensten Gefahren ausgesetzt, denn sie reagieren empfindlich auf Veränderungen ihres Standorts, ganz besonders im Bereich des Oberbodens, in dem sich die Feinwurzeln befinden. Grabungsarbeiten, Bodenversiegelung, aber auch Veränderungen der Unterpflanzung können Bäume schwächen. Bei Bauvorhaben sind daher Maßnahmen zum Schutz der Bäume zu treffen, um Beschädigungen der Krone und der Wurzeln zu vermeiden. Frei gelegte Wurzeln sterben sehr schnell ab – dadurch kann der Baum nachhaltig geschädigt werden. Der Schaden wird dabei oft erst Jahre später ersichtlich, indem beispielsweise Äste absterben, Fäulnis im Stamm entsteht und so die Stand- und Bruchsicherheit eingeschränkt wird. An Stellen mit einer erhöhten Anforderung an die Verkehrssicherheit führt das meist zur Fällung des Baumes. Überlässt man den Baum der weiteren natürlichen Entwicklung, kann in dem absterbenden Baum ein wertvoller Lebensraum für zahlreiche Tiere, beispielsweise auch für gefährdete Fledermäuse und Totholzkäfer entstehen. Alte und geschwächte Bäume sind, wenn es die Verkehrssicherungspflicht zulässt, unbedingt zu erhalten; dabei dürfen Höhlen und Risse nicht verschlossen werden. Auch komplett abgestorbene Bäume, egal ob stehend oder liegend bieten noch zahlreichen Tieren ein zu Hause und sollten deshalb vor Ort belassen werden.

Damit unsere Bäume das hohe Alter erreichen können, sind sie während einer Baumaßnahme unbedingt zu schützen. Der sensible Bereich unter der Krone bedarf dabei besonderer Aufmerksamkeit, denn von gesunden Wurzeln hängen Wachstum und Stärke eines jeden Baumes ab. Bereits durch eine sorgfältig ausgewählte Lage der Baustellenzufahrt, der Dimension der Baugrube und den Verlauf der Leitungstrassen können die vorhanden Bäume vor Schaden bewahrt werden und einen effektiveren Bauablauf sichern.

Grundsätzlich gelten zum Schutz aller verbleibenden Gehölze auf dem Baugrundstück und den angrenzenden Nachbargrundstücken bei allen Arbeiten die Bestimmungen der DIN 18920 bzw. der RAS-LP4.

Hinweis zu Bäumen im öffentlichen Raum

Sind Bäume im öffentlichen Bereich betroffen, binden Sie unbedingt rechtzeitig das Stadtbetriebsamt ein, um sinnvolle Baumschutzmaßnahmen abzustimmen.

Übrigens: Im städtischen Baumkataster sind alle Bäume dokumentiert. Durch regelmäßige Kontrollen werden Schäden und deren Verursacher erfasst.

Achtung: Der Verursacher haftet für Schäden an Bäumen und muss die Kosten für die Sanierung, das Fällen oder eine Neupflanzung übernehmen.

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