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Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Lahn-Dill“

Als Landschaftsschutzgebiete (LSG) bezeichnet man rechtsverbindlich festgelegte Gebiete, in welchen Natur und Landschaft als besonders schützenswert gelten. Gründe für diesen Schutz sind sowohl die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung des Naturhaushaltes, als auch die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzung der Naturgüter. Auch die Schönheit, Vielfalt und Eigenart des Landschaftsbildes sowie die kulturhistorische Bedeutung und der Wert des Gebietes als Erholungsraum sind weitere entscheidende Komponenten.

Explizites Ziel des LSG „Auenverbund Lahn-Dill“ ist die Erhaltung und Entwicklung der typischen Auenlandschaft mit deren Funktionen als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, Biotopen und als Überflutungs- sowie Erholungsgebiet.

Das LSG erstreckt sich auf die Auenbereiche entlang von Lahn und Dill und schließt in einigen Bereichen auch durch vielfältige menschliche Nutzung geprägte Bereiche, wie die Colchester-Anlage in der Wetzlarer Altstadt oder die Dillspitze ein. Zahlreiche Vorhaben oder Handlungen, wie die Durchführung von Veranstaltungen sind im Landschaftsschutzgebiet untersagt oder erfordern eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.

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