Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Automatenaufstellerlaubnis
Überblick
Beschreibung
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
Für WETZLAR gilt:
An die Ordnungsbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in der die Spielgeräte aufgestellt werden sollen.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.
Details
Unterlagen
Für WETZLAR gilt:
Antragsformular (siehe unten)
- Von einer Industrie- und Handelskammer (z. B. Frankfurt)
- Bescheinigung über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz
- Von einer öffentlich anerkannten Institution der Suchtbekämpfung
- Sozialkonzept zur Vorbeugung sozialschädlicher Auswirkungen
- Vom Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes
- Führungszeugnis (Beleg-Art 0)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beleg-Art 9)
- Von Ihrem Finanzamt
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Von der zuständigen Stadt- oder Gemeindekasse
- Steuerliche Unbedenklchkeitsbescheinigung
- Von den Amtsgerichten Ihrer Wohnsitze der letzten 3 Jahre
- Auskunft über Eintragungen nach § 26 Abs. 2 Insolvenzordnung
- Auskunft über Eintragungen im Schuldnerverzeichnis
- Vom Amtsgericht Hünfeld (online)
- Auskunft des zentralen Vollstreckungsgerichts Hünfeld
Bearbeitungsdauer
Für WETZLAR gilt:
Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 2 Wochen.
Anträge, Downloads und Links
Anträge, Downloads und Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Olga Belke | +49 6441 99-3211 | olga.belkewetzlarde |
Frau Alexandra Resch | +49 6441 99-3216 | alexandra.reschwetzlarde |