Häufig gestellte Fragen zur Baumaßnahme
Bauablauf
Wann beginnt die Baumaßnahme?
Wie lange dauert die Baumaßnahme?
Wie ist die Erreichbarkeit der Grundstücke während der Bauarbeiten gewährleistet?
In welchen Bauabschnitten wird gebaut?
Wer ist Ansprechpartner während der Bauzeit?
Wird im Vorfeld eine Beweissicherung durchgeführt?
Wie erfolgt die Müllabholung während der Bauzeit?
Wie können größere Lieferungen während der Bauzeit terminiert werden?
Ausbauplanung
Wie wird der Straßenraum aufgeteilt?
In den Haupterschließungsstraßen „Am Bornstück“, „Bachmorgen“ sowie der Straße „Am alten Wingert“ sollen die Gehwege mit Rundbordsteinen (Stichmaß 6 cm) von der Fahrbahn abgegrenzt werden.
Die beidseitigen Gehwege in den genannten Straßen werden mit Breiten zwischen 1,20 m und 4,00 m in Pflasterbauweise hergestellt. Die Fahrbahnen (Breite 5,30-6,00 m) werden in Asphaltbauweise hergestellt. Stellplätze werden zum einen abschnittsweise baulich im Bereich der Gehwege hergestellt, zum anderen wird das freie Parken am Fahrbahnrand gestattet.
Die Entwässerung der Oberfläche erfolgt über beidseitig angelegte, 2-zeilige Pflasterrinnen (Breite 0,32 m).
Die Ringstraßen des Baugebietes („Am obersten Weg“, „Welschbachstraße“ und „Johannisgraben“) werden aufgrund des dort geringen Verkehrsaufkommens im Mischprinzip, also mit der höhengleichen Führung von motorisiertem und fußläufigem Verkehr hergestellt. Die gesamte Straßenfläche wird in Pflasterbauweise hergestellt. Die Entwässerung in den Stichstraßen erfolgt über Mittelrinnen (Pflasterrinnen, Breite 0,32m).
Warum muss die vorhandene Tragschicht (Asphaltschicht der Baustraße) erneuert werden?
Entspricht der Fahrbahnaufbau noch dem aktuellen Stand der Technik?
Wie viele Stellplätze stehen zukünftig zur Verfügung?
Was wird für die Verkehrsberuhigung/Geschwindigkeitsreduzierung getan?
Werden die Straßen barrierefrei ausgebaut?
Die Ringstraßen des Baugebietes (Johannisgraben, Welschbachstraße, Am obersten Weg) werden höhengleich (keine Bordsteine) und somit barrierefrei ausgebaut. In allen weiteren Abschnitten werden gemäß dem Leitfaden für unbehinderte Mobilität des Landes Hessen und den mit dem Behindertenbeirat der Stadt Wetzlar abgestimmten Details, an Querungsstellen bzw. Einmündungs- oder Kreuzungsbereichen „Nullabsenkungen“ (Absenkung der Bordsteine für Rollstuhlfahrer oder gehbehinderte Menschen) sowie taktile Leitelemente (Blindenleitsystem mit Noppen- und Rippenplatten), vorgesehen.
Werden die Fußwege in den Grünanlagen mit ausgebaut?
Die Fußwege zwischen den Straßenzügen wurden bereits im Zuge der Erschließung in ihrer jetzigen Form fertiggestellt und werden im Zuge des Endausbaus nicht erneuert/ausgebaut.
Der Endausbau erfolgt im Bereich der Straßenverkehrsfläche, nicht jedoch im Bereich der öffentlichen Grünflächen.
Ausnahme ist der noch nicht fertig hergestellte Verbindungsweg im Bereich "Am Obersten Weg 6".
Sind Baumpflanzungen/Grünflächen geplant?
Muss in die bestehenden Grundstückszufahrten/-zugänge eingegriffen werden?
Grundsätzlich wird sich der Endausbau an der vorhandenen Höhensituation der Grundstückszufahrten orientieren. Trotzdem müssen vereinzelt bestehende Zufahrten höhentechnisch angepasst werden. Hierdurch entstehen den Anliegern keine Kosten.
Die Verkehrsflächen (Fahrbahn und Gehweg) werden hinsichtlich der Querneigung so angelegt, dass diese nur auf öffentlicher Fläche, also in die städtischen Straßenabläufe entwässern. Ebenso darf das Oberflächenwasser von Privatflächen nicht auf Nachbargrundstücken entwässert werden (§39 HBO). Das Oberflächenwasser der Grundstückszufahrten muss innerhalb der entsprechenden Grundstücke gefasst und abgeleitet werden.
Im Zuge der Maßnahme wird überprüft, inwieweit Privatflächen in den öffentlichen Straßenraum entwässern. Gegebenenfalls werden vereinzelt Entwässerungsmaßnahmen (z.B. die Anlage von Kastenrinnen an der Grundstücksgrenze) erforderlich. In diesem Fall werden die betroffenen Anlieger vom projektbegleitenden Bauleiter der Stadt Wetzlar kontaktiert. Diese Maßnahmen müssen separat in Rechnung gestellt werden.
Wie wird die Vorfahrtregelung im Baugebiet sein?
Gemäß der StVO gilt somit generell in Einmündungsbereichen und Kreuzungen weiterhin „rechts vor links“.
Versorger / Kanal
Wird Glasfaserkabel verlegt?
Ja. Im Rahmen der Breitbandoffensive wird die Telekom Glasfaserleitungen im Baugebiet verlegen. Zudem werden Hausanschlüsse hergestellt.
Werden Versorgungsleitungen mitverlegt?
Wird die Straßenbeleuchtung erneuert?
Arbeiten an der Straßenbeleuchtung sind seitens der Stadt Wetzlar nicht vorgesehen.