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Informationen Pässe und Meldewesen
© Bild von Freepik

Broschüre Personalausweis

Der Personalausweis besitzt eine Online-Funktion, mit der man sich im Internet ausweisen kann. Unter folgendem Link können Sie die Broschüre zur Online-Funktion downloaden:

Allgemeine Informationen Reisepass

Ursprünglich hatten Pass und Personalausweis andere Funktionen: der Reisepass galt als Grenzübertrittspapier und war durch Ausstellung die Genehmigung zur Aus- oder Einreise für die Staatsangehörigen. Inzwischen kann der Pass den Personalausweis ersetzen (§ 1 Abs. 1 S. Halbsatz 2 PAuswG). Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG, die in die Bundesrepublik ein- oder ausreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen.

In dem Fall gelten folgende Dokumente als Pass:

  • Reisepass
  • Vorläufiger Reisepass
  • Amtliche Pässe oder Diplomatenpässe

Grundsätzlich darf niemand mehrere Pässe haben, es sei denn, es wird nachweislich ein Zweitpass benötigt, zum Beispiel durch die Ausübung von Berufen, bei dem man viel Reisen muss, wie Piloten oder Flugbegleiter.

Kinderreisepass

Für Reisen mit Kindern gibt es wichtige Änderungen:
Seit dem 01. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt und bestehende Kinderreisepässe können nicht verlängert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Künftig kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für Kinder ausgestellt werden.

  • Ein Reisepass für Personen unter 24 Jahre kostet 37,50 Euro und ist 6 Jahre gültig.
  • Ein Personalausweis für Personen unter 24 Jahre kostet 22,80 Euro und ist 6 Jahre gültig (nur für Reisen innerhalb der EU geeignet).  

Bitte denken Sie rechtzeitig an die Beantragung in den Stadtteilbüros oder im Stadtbüro, Ausweisdokumente werden von der Bundesdruckerei hergestellt und es ist mit einer Dauer von 4 Wochen zu rechnen.

Den Link zur Online-Terminvergabe für das Stadtbüro finden Sie unter hier unter "Anträge, Downloads und Links"

Beschlossen wurde der Wegfall des Kinderreisepasse von der Bundesregierung im Juli 2023. 
Weitere Informationen können hier entnommen werden:
BMI - Reisepass - Häufige Fragen und Antworten zu Pässen (bund.de)

Meldewesen/Aufgaben des Meldewesens/BMG

Das Meldewesen ist die Grundlage einer jeden Verwaltung. Auf sie stützen sich alle Vorgänge wie die Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen. Zudem sind die Meldedaten ein wichtiger Bestandteil für die Planungsverwaltung, zum Beispiel für die Kita- und Schulplätze oder auch die Wahlen oder Abstimmungen.

Auch die Einwohnerzahl wird anhand der Meldedaten ermittelt, was wichtig für die Finanzzuweisungen vom Land an die Kommunen ist. Die Rechtsgrundlage für das Meldewesen ist das Bundesmeldegesetz.

Demnach besteht auch eine allgemeine Meldepflicht der Bürger in Deutschland. Sie wird in § 17 Bundesmeldegesetz und den dazu gehörigen Rechtsverordnungen geregelt. Es gilt dadurch zum Beispiel, dass bei Bezug einer Wohnung sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in der Kommune angemeldet werden muss, andernfalls wird es als eine Ordnungswidrigkeit geahndet.

Meldebescheinigung

Eine Meldebescheinigung ist eine gesiegelte und unterschriebene Bescheinigung über die im Melderegister gespeicherten Daten einer aktuell oder ehemals in Wetzlar gemeldeten Person.

Was braucht man um eine Meldebescheinigung zu bekommen?
Meldebescheinigung Erteilung:

  1. Rahmen: persönlich erscheinen, Antrag auf Erteilung einer Meldebescheinigung online stellen und per PayPal bezahlen
  2. Verlauf: persönlich vorbeischauen und Sie bekommen eine Meldebescheinigung; bei Onlineantrag Ausstellung durch die Behörde und Versendung per Post
  3. Mitzubringen: Personalausweis, Reisepass oder ein sonstiges Dokument, mit dem sich eine Person ausweisen kann.
  4. Gebühren: 10,00 €

Lebensbescheinigung

Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches von verschiedenen Stellen beglaubigt werden kann. Bei folgenden Stellen kann das übersandte Formular des Rentenleisters ausgefüllt und von der leistungsberechtigten Person unterschrieben werden:

  • Kommunale Behörden
  • Notare
  • Landesärzte- und Landestierärztekammern
  • Berufsständische Versorgungswerke
  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
  • Siegelberechtigte Pfarrämter

Anschließend erfolgt seitens der Stelle vor Ort eine Beglaubigung der Unterschrift. Bei Deutschen im Ausland wird die ausgefüllte und unterschriebene Lebensbescheinigung vom jeweiligen deutschen Generalkonsulat beglaubigt. Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland erforderlich sein. Die Erteilung für Rentenzwecke im Inland ist gebührenfrei. Für einen Rententräger im Ausland wird von der ausstellenden Stelle eine Gebühr erhoben.