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Häufig gestellt Fragen (FAQs) zur kommunalen Wärmeplanung in Wetzlar
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Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung rund um die Novelle des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) und des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) entstehen viele Fragen zu diesem Thema. Daher haben wir unsere Antworten auf häufig gestellt Fragen (FAQs) zur kommunalen Wärmeplanung in Wetzlar hier für Sie zusammengestellt. Sobald über neue Entwicklungen berichtet werden kann, wird diese Seite aktualisiert.

1. Was ist der aktuelle Stand der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Wetzlar?

Die Stadtverwaltung hat mit der Vorbereitungsphase der kommunalen Wärmeplanung bereits begonnen und beabsichtigt vor Jahresende einen Dienstleister mit der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung zu beauftragen. Weitere vorbereitende Aktivitäten wie die Datensammlung, Akteurs-Analyse oder das Aufsetzen einer Steuerungsgruppe finden parallel zur Ausschreibung statt.

2. Wann wird die fertige kommunale Wärmeplanung voraussichtlich vorliegen?

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von circa zwei Jahren zu rechnen, weshalb ein kommunaler Beschluss und die Veröffentlichung der Ergebnisse frühestens Ende 2025, eher jedoch im Verlauf des Jahres 2026 zu erwarten sind.

3. Bis wann muss die kommunale Wärmeplanung für Wetzlar spätestens vorliegen?

Die Stadt Wetzlar ist gemäß der Novelle des Hessischen Energiegesetzes (HEG) verpflichtet, ab dem 29. November 2023 bis zum 28. November 2026 die kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten. Die Fristen in Hessen sind somit kürzer als im aktuellen Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), wonach die Stadt bis zum 30. Juni 2028 den Wärmeplan vorlegen müsste. Da weder die Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung nach dem HEG noch das WPG in finaler Form vorliegen, sind diese Angaben vorläufig.

4. Werden die Bürgerinnen und Bürger bei der kommunalen Wärmeplanung beteiligt?

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wetzlar werden während der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung über den aktuellen Status des Projekts informiert und beteiligt. Wir freuen uns über reges Interesse und Beteiligung. Weitere Details zu Informationsveranstaltungen und Beteiligungsformaten werden nach Beauftragung des externen Dienstleisters veröffentlicht.

5. Welches Gebiet umfasst die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung wird das gesamte Gebiet im Zuständigkeitsbereich des Magistrats der Stadt Wetzlar umfassen. Dies bedeutet, dass sowohl die Kernstadt als auch die acht Stadtteile Wetzlars in einer kommunalen Wärmeplanung gemeinsam betrachtet werden.

6. Wie wird die kommunale Wärmeplanung ablaufen?

Die kommunale Wärmeplanung besteht aus 4 Hauptphasen:

  1. Bestandsanalyse: Zunächst werden im Rahmen der Bestandsanalyse der aktuelle Wärmebedarf und die bestehenden Versorgungsstrukturen ermittelt.
  2. Potentialanalyse: Anschließend werden die Potentiale zur Reduzierung des Wärmebedarfs und zur Versorgung durch erneuerbare Wärmequellen im Rahmen der Potentialanalyse erfasst.
  3. Zielszenarien: Basierend auf den ersten zwei Phasen werden Zielszenarien für die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2035 entwickelt.
  4. Wärmewendestrategie: Mit der abschließenden Wärmewendestrategie sollen Maßnahmen zur Realisierung der Zielszenarien entwickelt werden.

Die Gebietsausweisung von zentralen und dezentralen Versorgungsgebieten erfolgt über einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

7. Wie betrifft mich die kommunale Wärmeplanung?

Der kommunale Wärmeplan informiert darüber, welche bestehenden und zukünftigen Optionen zur Wärmeversorgung bereitstehen, indem Gebiete ausgewiesen werden, für die zentrale Versorgungslösungen über Wärmenetze in Frage kommen und Gebiete, die für dezentralen Lösungen wie beispielsweise Wärmepumpen geeignet sind. Der kommunale Wärmeplan soll Ihnen somit bei ihrer individuellen Entscheidung bezüglich der Heiztechnologie für Ihr Gebäude helfen.

Sobald der kommunale Wärmeplan fertiggestellt und eine Entscheidung zur Gebietsausweisung von der Stadtverwaltung beschlossen wurde, tritt die Verpflichtung gemäß GEG ein, neu eingebaute Heizungen zu 65% aus erneuerbaren Energien zu betreiben.

8. Muss ich den kommunalen Wärmeplan abwarten, bevor ich eine Entscheidung für mein Gebäude treffe?

Nein. Die Verpflichtung laut GEG setzt erst ein, wenn für Ihren Wohnort eine Entscheidung zur Gebietsausweisung beschlossen wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie verpflichtet sind, den Abschluss der Wärmeplanung abzuwarten.

Sollte ein Heizungsaustausch erforderlich sein, ist es in den meisten Fällen sinnvoll, bereits jetzt auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien zu setzen. Das hilft dem Klimaschutz und ist auch wirtschaftlich attraktiv, da es finanzielle Unterstützung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt.

Wir empfehlen den Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für eine erste Einschätzung der eigenen Situation und Verpflichtungen gemäß GEG zu nutzen.

9. Wie kann ich mich am besten informieren?

Wir empfehlen folgende Quellen:

  • Der Heizungswegweiser des BMWK eignet sich für eine erste Einschätzung der eigenen Situation und Verpflichtungen gemäß GEG.
  • Die Website heizung.de gibt Ihnen einen guten ersten Überblick über die diversen Heizsysteme.
  • Nutzen Sie darüber hinaus diverse Angebote zur Energieberatung:
    • Eine erste Einstiegsberatung kann über das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale erfolgen. Die Vermittlung des Energieberaters für die Stadt Wetzlar übernimmt das Amt für Umwelt und Naturschutz. Die Beratungen werden vom BMWK gefördert und kosten daher maximal 30 Euro.
    • Die Landesenergieagentur Hessen (LEA) bietet ebenfalls eine Energieberatung (inkl. Fördermittelberatung) an. Diese findet telefonisch oder online statt und ist kostenlos.
    • Die Deutsche Energie-Agentur (DENA) hat eine Übersicht mit unabhängigen und staatlich geprüften Energieeffizienzberaterinnen und -beratern erstellt, deren Dienstleistung vom Bund gefördert wird. Diese Beraterinnen und Berater helfen Ihnen dabei, in die konkrete Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen zu gehen.
  • Die Fördermitteldatenbank des BMWKs sammelt alle verfügbaren Fördermittelprogramme des Bundes, der Länder und Kommunen.

10. Wer ist verantwortlich für die kommunale Wärmeplanung in Wetzlar?

Planungsverantwortliche Stelle ist der Magistrat der Stadt Wetzlar. Das Amt für Umwelt und Naturschutz koordiniert die Umsetzung und steht bei Fragen zur Verfügung.