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Die Veröffentlichung des Ortsrechtes ist eine Serviceleistung der Stadt Wetzlar, um generell über die örtlichen Vorschriften zu informieren.
Wappen der Stadt Wetzlar
Das Wappen der Stadt Wetzlar

Ortsrecht der Stadt Wetzlar

Städte und Gemeinden können die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft durch eigenes Ortsrecht regeln, soweit nicht durch höherrangiges Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt ist. Das Ortsrecht umfasst vor allem Satzungen und Rechtsverordnungen; diese sind sozusagen die Gesetze der Gemeinde. Satzungen und Rechtsverordnungen werden von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und öffentlich bekanntgemacht. Sie gelten ausschließlich im Gebiet der Stadt Wetzlar oder für einen festgelegten Bereich beziehungsweise für bestimmte kommunale Einrichtungen.

Das Wetzlarer Ortsrecht ist in der unten stehenden Liste zu thematisch verwandten Gruppen zusammengefasst. Die Satzungen können Sie jeweils durch Links-Klick öffnen oder durch Rechts-Klick auf "Ziel speichern unter ..." als PDF-Datei herunterladen.

Die Veröffentlichung des Ortsrechtes ist eine Serviceleistung der Stadt Wetzlar, um generell über die örtlichen Vorschriften zu informieren. Änderungen werden zeitnah aktualisiert. Dennoch hat diese Veröffentlichung keinen rechtsbindenden Charakter. Achten Sie bitte auf die amtlichen Bekanntmachungen beziehungsweise informieren Sie sich im Zweifelsfall bei der Stadtverwaltung.

Wenn Sie Fragen zu diesen Satzungen oder zu anderen örtlichen Vorschriften haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Rechtsamtes gerne zur Verfügung.

Download von Satzungen und Rechtsverordnungen

0 Allgemeine Verwaltung

1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege

4 Soziale Sicherung

6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr, Umwelt

7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung

8 Wirtschaftliche Unternehmen, Allg. Grund- und Sondervermögen

9 Allgemeine Finanzwirtschaft