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Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Nach § 66 HGO ist er für die laufende Verwaltung verantwortlich, bereitet die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Hierbei wird er von den einzelnen Ämtern und Abteilungen unterstützt und von Kommissionen wie Kultur-, Sport- oder Sozialkommission beraten. Als Kollegialorgan fasst der Magistrat die Beschlüsse mehrheitlich. Seine Sitzungen finden i.d.R. wöchentlich statt und sind nicht öffentlich.
 
Vorsitzender des Magistrats ist der Oberbürgermeister, der direkt von den Wetzlarer Bürgern gewählt wird; den Magistrat wählt die Stadtverordnetenversammlung. Er setzt sich in Wetzlar aus vier hauptamtlichen Stadträten und 12 ehrenamtlichen Stadträten zusammen. Hauptamtliche Magistratsmitglieder werden für sechs Jahre gewählt, ehrenamtliche für die laufende Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung (fünf Jahre). Magistratsmitglieder können nie zugleich Stadtverordnete sein und umgekehrt.

Die hauptamtlichen Magistratsmitglieder sowie zwei ehrenamtliches Magistratsmitglied verantworten jeweils einen eigenen Geschäftsbereich, das "Dezernat", wobei jedem Dezernat entsprechende Ämter und Abteilungen zugeordnet sind.

Hauptamtliche Magistratsmitglieder

Hauptamtliche Magistratsmitglied: Wagner, Viertelhausen, Kratkey, Kortlüke
Die hauptamtlichen Magistratsmitglieder der Stadt Wetzlar (oben, v.l.): Manfred Wagner, Dr. Andreas Viertelhausen, Jörg Kratkey und Norbert Kortlüke.

Manfred Wagner (Dezernat I)

Dr. Andreas Viertelhausen (Dezernat II)

Jörg Kratkey (Dezernat III)

Norbert Kortlüke (Dezernat IV)