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Um in Wetzlar keine Gesundheitsgefahren durch Schädlinge entstehen zu lassen, vernetzt das Team Ordnungs- und Gewerberecht des Ordnungsamtes der Stadt Wetzlar die jeweiligen Akteure (unter anderem Gesundheitsamt, Kanalwerk, Eigentümer), um eine Schädlingsbekämpfung zu forcieren.
Schädlingsbekämpfung
© Bild von wirestock auf Freepik

Besonders Rattenbefall ist ein ernst zu nehmendes Thema, das oftmals aus falscher Scham totgeschwiegen und nicht den entsprechenden Stellen gemeldet wird. Hierbei sind den Betroffenen die damit verbundenen Risiken meist nicht bewusst.

Ratten übertragen und verbreiten Krankheiten wie beispielsweise Typhus, Salmonellose, Tuberkulose, Pest et cetera. Hierbei kann es bereits bei Kontakt mit Rattenkot oder -urin beziehungsweise durch Verzehr verunreinigter Lebensmittel zu einer Infektion kommen. Auch für Tiere stellt die Ratte ein Risiko dar, da sie Tierseuchen wie Tollwut, Milzbrand oder Maul- und Klauenseuche überträgt.

Ratten besiedeln gerne Keller, Vorratsräume, Mülllagerplätze, Kanalisation oder Abwasserrohre.

Das sollten Sie vermeiden:

  • Abfälle von zubereiteten Speisen werden auf dem Kompost entsorgt
  • Speisereste werden über die Toilette und damit über die Kanalisation entsorgt
  • Lebens- und Futtermittel werden in nicht ausreichend verschlossenen Behältern an für Ratten zugänglichen Stellen gelagert
  • Durch Schäden entstandene Gebäudeöffnungen werden nicht repariert
  • Kellerfenster und ähnliches sind nicht vergittert und stehen offen
  • Verwilderung von Grundstücken
  • Tierhaltung in unsauberen Stallungen und Käfigen

Das sollten Sie tun:

  • Lagern Sie Abfälle nur in verschlossenen Behältern
  • Kompostieren Sie nur pflanzliche Nahrungsmittelreste in unzubereitetem Zustand
  • Entrümpeln Sie ggf. das gesamte Grundstück
  • Entsorgen Sie keine Speisereste über die Kanalisation

Das können Sie tun:

  • Einbau von Rückschlagklappen in Abflusssysteme
  • Verschließen Sie nicht mehr genutzte Kanalisations- und Blindrohre
  • Lassen Sie Schäden am Gebäude umgehend reparieren
  • Versiegeln Sie Ritze und Löcher in Gebäuden
  • Vergittern Sie ins Freie führende Lüftungsschächte und Kanäle sowie Kellerfenster
  • Halten Sie Gräben und Gruben auf, an oder neben ihrem Grundstück sauber

Sollten Sie dennoch Ratten sichten, melden Sie sich gerne beim >>Team Ordnungs- und Gewerberecht. Wir werden das Kanalwerk beauftragen, Köder im Kanal auslegen zu lassen oder Grundstückseigentümer auffordern, die oben genannten Maßnahmen umzusetzen.