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Niemand muss in Wetzlar auf der Straße schlafen. Die Stadt Wetzlar unterstützen ein breit gefächertes Hilfeleistungsangebot für obdachlose Menschen.
Obdachlosigkeit
© Bild von Alexander Fox I PlaNet Fox auf Pixabay

Das Ziel der Stadt Wetzlar und des Ordnungsamtes ist es, Gefahren für obdachlose Menschen abzuwehren, die besonders in den kälteren Jahreszeiten auftreten können.

Sie möchten einer obdachlosen Person helfen, aber wissen nicht wie?

Ein erster guter Schritt ist es, die Person direkt anzusprechen und zu zeigen, dass Sie gerne helfen möchten. Sollten Sie sich nicht trauen, können Sie sich gerne an das Ordnungsamt der Stadt Wetzlar oder an den >>Caritasverband Wetzlar / Lahn-Dill-Eder e.V. wenden. Sowohl die Stadtpolizei des Ordnungsamtes, als auch die Mitarbeiter der Caritas sind regelmäßig bei den Personen vor Ort und schauen, ob Hilfe benötigt wird. 

Personen, die dauerhaft „auf der Straßen leben“ entscheiden sich in der Regel selbst dazu und möchten bestehende Übernachtungsangebote nicht annehmen. 

In Wetzlar gibt es beispielsweise ein >>Übernachtungswohnheim, in dem obdachlose Menschen die Nacht verbringen können. Tagsüber gibt es die Möglichkeit in der >>Tagesaufenthaltsstätte Unterstützungsangebote zu bekommen. Möchte die Person von diesen Angeboten keinen Gebrauch machen, steht es der Person frei, sich im öffentlichen Verkehrsraum aufzuhalten. 

Sollten Sie selbst von Obdachlosigkeit bedroht sein, weil beispielsweise eine Zwangsräumung bevorsteht und bislang noch keine neue Wohnung gefunden werden konnte, haben Sie jederzeit die Möglichkeit in einer Pension, Ferienwohnung oder auch in der Jugendherberge unterzukommen. In diesem Fall müssen Sie sich selbst mit dem jeweiligen Betreiber in Kontakt setzen und die Möglichkeit einer vorübergehenden Unterbringung prüfen. 

Kommen Sie alleine nicht weiter oder benötigen Hilfe, können Sie sich natürlich auch jederzeit an das >>Team Ordnungs- und Gewerberecht wenden. Gerne geben diese Ihnen Hilfestellungen. 

Sollten Sie über kein eigenes Einkommen verfügen, empfehlen wir Ihnen unbedingt die Kosten mit dem jeweiligen Sozialleistungsträger zu besprechen. Oft verlangen die Betreiber von Pensionen oder ähnliches eine Kostenübernahmeerklärung von einem Sozialleistungsträger.