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Hunde können aufgrund ihrer Rasse, aber auch aufgrund eines Vorfalls, als gefährlich eingestuft werden.
Gefährliche Hunde
© Bild von Joe Stoltz auf Pixabay

Erfolgt eine solche Einstufung für einen Hund, muss dieser einerseits einen Wesenstest machen, zum anderen muss der Halter und jede weitere Person, welche mit dem Hund Gassi gehen möchte, über einen sogenannten Sachkundenachweis verfügen. Im Rahmen einer Sachkundeprüfung wird das Zusammenspiel zwischen Hund und Hundeführer beobachtet und trainiert. Hierdurch sollen Beißvorfälle oder sonstige Vorfälle mit einem Hund im besten Fall von vornherein ausgeschlossen werden.

Beim Wesenstest des Hundes wird geprüft, ob der Hund in irgendeiner Form eine gesteigerte Aggressivität vorweist und hieraus gegebenenfalls Schutzmaßnahmen wie beispielsweise ein Maulkorb empfohlen werden müsste. 

Sowohl durch die Sachkundeprüfung wie auch durch den Wesenstest soll die Sicherheit aller bestmöglich sichergestellt werden. 

Nachfolgend sind die Hunde aufgeführt, welche in Hessen per Gesetz als „gefährlich“ einzustufen sind:

  • (American) Pit Bull Terrier
  • (American) Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • American Bulldog
  • Dogo Argentino
  • Kangal (Karabash)
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler
  • alle Hunde, die ohne ersichtlichen Grund ein anderes Tier oder Mensch gebissen haben

Den Antrag zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes finden Sie >>hier.

Eine allgemeine Leinenpflicht gibt es in Wetzlar derweil nicht. Dennoch empfehlen wir Ihnen, ihren Hund immer an der Leine zu führen. In den städtischen Grünanlagen, beispielsweise in der Colchester-Anlage, gilt eine per Satzung geregelte Leinenpflicht. 

Bitte achten Sie zudem auch darauf, ihren Hund während der Brut- und Setzzeit vom 30. März bis 30. September an die Leine zu nehmen, um den Nachwuchs der Wildtiere zu schonen. 

Grundsätzlich gilt für jeden Hundehalter, einen Hund so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr von ihm ausgeht.