Lärmbelästigungen
Falls Sie sich in irgendeiner Weise durch Lärm belästigt fühlen sollten, bekommen Sie im Folgenden zunächst einen Überblick über die verschiedenen Lärmarten und die im Regierungsbezirk Gießen jeweils zuständigen Behörden:
![Lärmbelästigung](/medien/images/lebeninwetzlar/sicherheit-und-ordnung/Laermbelaestigung-Bild-von-YuliiaKa-auf-Freepik.jpg.scaled/7e0c98155899ab2e9ff33776774b10c8.jpg)
- Gewerbelärm, Industrielärm, Sportlärm, Freizeitlärm von öffentlichen Anlagen: >>Regierungspräsidium Gießen, Abteilung Umwelt
- Lärm am Arbeitsplatz: >>Regierungspräsidium Gießen, Abteilung Arbeitsschutz und Inneres
- Fluglärm: >>Regierungspräsidium Kassel, Luftverkehrsbehörde
- Gaststättenlärm (durch den Betrieb), Baustellen- und Baulärm: >>Lahn-Dill-Kreis
- Gaststättenlärm (durch die Gäste), Freizeitlärm von Vereinsanlagen: >>Team Ordnungs- und Gewerberecht des Ordnungsamtes Wetzlar
Bei Fragen zu Nachbarschaftslärm hilft oftmals schon ein konstruktives Gespräch mit dem Nachbarn oder das Hinzuziehen einer neutralen >>Schiedsperson. Bringt auch das Gespräch mit der neutralen Schiedsperson keine Besserung mit sich, können Sie privatrechtlich auf Grundlage der §§ 906, 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches Unterlassungsansprüche gegenüber ihren Nachbarn, welcher den Lärm verursacht, geltend machen. Hier würde Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Wetzlar raten, sich vorab von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.