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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar hat in ihrer Sitzung am 14.11.2007 gemäß § 92 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung den Grundsatzbeschluss zur Doppik gefasst. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 der Stadt Wetzlar ist die erstmalige, vollständige Darstellung der Vermögenslage auf Basis der doppischen Rechnungslegung und bildet die Grundlage für alle zukünftigen Vermögensänderungen.

 Sie wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wetzlar geprüft und ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. In der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2011 wurde die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 einstimmig gemäß § 59 GemHVO (-Doppik) festgestellt. Die Eröffnungsbilanz wird nun jährlich gemäß der doppischen Regelungen fortgeschrieben. 

Die Jahresabschlüsse der Stadt Wetzlar wurden gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung aufgestellt. Diese bestehen demnach aus der Vermögensrechnung (vgl. Punkt 2) der Ergebnisrechnung (vgl. Punkt 3) und der Finanzrechnung (vgl. Punkt 4 - Dreikomponentenrechnung). 

Im Anhang werden die wesentlichen Posten der o. g. Komponenten erläutert. Übersichten über das Anlagevermögen die Forderungen und die Verbindlichkeiten sind gemäß der vorgegebenen Muster beigefügt. Weiterhin sind die Jahresabschlüsse durch einen Rechenschaftsbericht erläutert. 

Der vorliegenden Jahresabschlüsse wurden vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wetzlar geprüft. Es wurde in allen Jahren ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Die Stadtverordnetenversammlung hat die geprüften Jahresabschlüsse festgestellt und den Magistrat entlastet.