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Das Versammlungsrecht ist eines der Grundrechte, welches mit Artikel 8 des Grundgesetzes garantiert wird.
Versammlungsrecht
© Bild von Freepik

In Hessen sind Versammlungen durch das Hessische >>Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG) geregelt.       
Es ist das Anliegen des Ordnungsamtes der Stadt Wetzlar, mit Hilfe einer sogenannten „Beschränkungsverfügung“ einen für alle Beteiligten reibungslosen und störungsfreien Ablauf der Versammlung zu gewährleisten. Um dies während der laufenden Versammlung sicherzustellen sind Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei und des Regionalen Verkehrsdienst je nach Versammlungslage immer vor Ort.

Eine Versammlung - häufig auch Demonstration oder Demo genannt - liegt vor, wenn:

  • sich mindestens zwei Personen örtlich zusammenfinden und
  • die Zusammenkunft (Erörterung oder Kundgebung) auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet ist.

Planen Sie, zu einem aktuellen Thema/Ereignis eine Versammlung durchzuführen? Dann sollten Sie Nachfolgendes beachten:

Anmeldung

  • Sie müssen eine Versammlung unter freiem Himmel unter anderem unter Angabe eines Versammlungsleiters immer bei der zuständigen Behörde anmelden.
  • Zuständige Versammlungsbehörde ist in Wetzlar das >>Team Verkehrssicherheit des Ordnungsamtes.
  • Die Anmeldung hat spätestens 48 Stunden vor der Versammlung zu erfolgen. Sonn- und Feiertage bleiben bei der Berechnung außer Betracht.
  • Die Anmeldung für eine Versammlung können sie >>online durchführen.

Weiterer Ablauf

  • Nach Übermittlung der Versammlungsanmeldung an die Versammlungsbehörde erhalten Sie per Mail eine Eingangsbestätigung.
  • Je nach Art und Umfang der Versammlung ist zwischen der Versammlungsbehörde und der Versammlungsleitung ein Kooperationsgespräch notwendig. Im Rahmen dessen werden verschiedene ordnungsrechtliche, verkehrsrechtliche und sicherheitsrechtliche Themen besprochen.
  • Nach erfolgtem Kooperationsgespräch erhalten Sie die Beschränkungsverfügung zur Durchführung ihrer Versammlung.