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Das Ordnungsamt der Stadt Wetzlar ist bemüht zu erreichen, dass die Nutzung öffentlicher Flächen, Straßen oder Gehwege so wenig wie möglich eingeschränkt wird.
Gerüste und Container
© Bild von 422737 auf Pixabay

Wenn Sie an ihrem Haus oder Grundstück etwas sanieren, reparieren oder entrümpeln wollen und hierfür öffentliche Verkehrsfläche für beispielsweise das Aufstellen eines Baugerüstes oder eines Containers in Anspruch genommen werden muss, benötigen Sie hierfür deshalb eine Ausnahmegenehmigung.

Im Rahmen der Ausnahmegenehmigung wird festgelegt, wie die Absicherung (Beleuchtung, Beschilderung, etc.) zu erfolgen hat. Hierbei sind viele gesetzliche Vorgaben zu beachten.

Es muss unter anderem eine ausreichende Restgehwegbreite oder auch Restfahrbahnbreite vorhanden sein, damit Fußgänger weiterhin den Gehweg nutzen können oder Rettungsfahrzeuge problemlos an der Baustelleneinrichtung vorbeifahren können.

Um die bestmögliche Beratung seitens des Ordnungsamtes zu gewährleisten und mögliche Alternativen, beispielsweise das Aufstellen eines Durchlaufgerüstes, aufzeigen zu können, wird um eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Ordnungsamt gebeten.

Den erforderlichen Antrag können Sie >>online bei uns einreichen. Das Ordnungsamt benötigt von Ihnen lediglich ihre Kontaktdaten, den Standort des Gerüstes oder Containers und die benötigten Maße der in Anspruch genommenen öffentlichen Verkehrsfläche.