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09.07.2024 - Der Magistrat der Stadt Wetzlar hat die aktualisierte Richtlinie zur Förderung und Erhaltung von Streuobstbeständen beschlossen, die zum 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist.
Streuobst
© Stadt Wetzlar

Streuobst hat in Deutschland eine lange Tradition. 2021 wurden Streuobstbestände von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe anerkannt. In Wetzlar und der Umgebung prägen Streuobstwiesen die Kulturlandschaft und sind somit bedeutend für das Landschaftsbild.

Durch die Förderrichtlinie sollen Privatpersonen, Grundstückseigentümer und Vereine, die Eigentümer von Streuobstbeständen sowie von Flächen sind, bei der Anlage beziehungsweise der Erhaltung von Streuobstbeständen gefördert werden. Handlungsberechtigte Pächter können ebenfalls diese Förderung beantragen. Die Anträge müssen jeweils bis zum 15. Februar für die Frühjahrspflanzung beziehungsweise bis zum 15. September für die Herbstpflanzung beim Amt für Umwelt und Naturschutz der Stadt Wetzlar vorliegen. Gefördert werden ausschließlich die in der Anlage zu der Richtlinie aufgeführten alten beziehungsweise regionalen Obstbaumsorten.

Umweltdezernent Norbert Kortlüke freut sich, dass im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Erhaltung des noch vorhandenen, die Verjüngung durch Nach- und Erhaltungspflanzungen sowie die Neuanlage der Streuobstbestände gefördert werden können.

Die Förderrichtlinie ist abrufbar unter Ortsrecht auf der Homepage der Stadt Wetzlar unter dem Unterpunkt >>6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr und Umwelt. Den Online-Antrag finden Sie hier:>>„Förderung und Erhaltung von Streuobst“. Für Auskünfte steht Ihnen das Amt für Umwelt und Naturschutz telefonisch oder nach Terminvereinbarung zur Verfügung: Telefon: 06441/99-3901, E-Mail: umwelt-naturschutzwetzlarde