Ordnungsamt
Stadt Wetzlar kontrolliert Einhaltung der verschärften Corona-Regeln
Seit Montag, 2. November, gilt die neue Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungs-Verordnung. Gastronomiebetriebe, Kneipen Restaurants und Bars müssen für Bewirtungen vor Ort schließen und auch der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist von 23 Uhr bis 6 Uhr nicht erlaubt.