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Altlasten

Bei Altlasten handelt es sich im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes einerseits um ehemalige Deponien und mit Abfällen aufgefüllte Grundstücke (Altablagerungen), andererseits um stillgelegte Industrieanlagen (Altstandorte). Eine Fläche wird als Altlast bezeichnet, wenn schädliche Bodenveränderungen, in Form von Boden- und/oder Grundwasserverunreinigungen, nachgewiesen wurden, die Gefahren für Mensch und Natur darstellen können. Falls lediglich der Verdacht einer Belastung, aufgrund der früheren Flächennutzung und erster vereinzelter Untersuchungsergebnisse besteht, bezeichnet man die Fläche als „altlastverdächtig“.

Die Schadstoffe im Boden können einerseits in das Grundwasser und folglich auch in unser Trinkwasser gelangen, andererseits können sie jedoch auch von Pflanzen über die Wurzeln aufgenommen und in Blättern und Wurzeln gespeichert werden. Der Mensch kann die im Boden enthaltenen Schadstoffe sowohl indirekt über die Nahrung und das Trinkwasser als auch direkt bei Kontakt über die Haut oder in Form von Staub über die Lunge aufnehmen.

Um einer Gefährdung entgegenzuwirken, müssen belastete Flächen durch geeignete Maßnahmen saniert oder gesichert werden. Wenn die Schadstoffe beispielsweise durch Bodenaushub beseitigt werden, handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme. Bei Sicherungsmaßnahmen wird dagegen nur die Ausbreitung von Schadstoffen verhindert. Besser als diese Nachsorge ist vorsorgender Bodenschutz.

Altablagerungen, Altstandorte, altlastverdächtige Flächen und Altlasten sind im Altflächenkataster der Stadt Wetzlar (Altflächendatei) erfasst, um diese z. B. bei Planungen und Bauvorhaben berücksichtigen zu können.

Sollten Sie Auskünfte aus dem Altflächenkataster benötigen oder Fragen zu Altablagerungen und Altstandorten haben, wenden Sie sich bitte an den genannten Ansprechpartner. Für Auskünfte aus dem Altflächenkataster benötigen wir einen Lageplan und gegebenenfalls eine Vollmacht. Für schriftliche Auskünfte aus dem Altflächenkataster werden Gebühren nach Zeitaufwand erhoben.


Grundwassersanierungsmaßnahme Informationsveranstaltung 28.04.2022