Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Parkausweis für Handwerker
Überblick
Beschreibung
Zum 01.10.2011 führten wir die Ausnahmegenehmigungen zur Parkerleichterung für Handwerker ein.
Handwerksbetriebe haben damit die Möglichkeit, während der Durchführung von Bau-, Umbau-, Sanierungs- und Reparaturarbeiten, ein auf ihren Betrieb zugelassenes Fahrzeug an der Arbeitsstelle abzustellen, an der es normalerweise wegen entsprechender Verkehrsregelungen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
Die Genehmigung berechtigt zum
gebührenfreien Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen,
Parken in parkscheibenpflichtigen Bereichen über die zulässige Parkhöchstdauer hinaus,
Parken auf Bewohnerparkplätzen,
Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen,
Parken in Fußgängerzonen, auch außerhalb der festgelegten Be- und Entladezeiten und
Parken im eingeschränkten Haltverbot.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.
Details
Unterlagen
- Antrag
- Kopie der Handwerkerkarte gemäß Handwerksordnung
- Kopie der Fahrzeugscheine, für die die Genehmigung gelten soll
Gebühren
im Antrag
Bearbeitungsdauer
3 - 4 Tage
Anträge, Downloads und Links
Anträge, Downloads und Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Carmen Blücher | +49 6441 99-3215 | ordnungsamt-SBwetzlarde |
Frau Angela Lehr | +49 6441 99-3222 | ordnungsamt-SBwetzlarde |
Frau Ingrid Mattern | +49 6441 99-3201 | ordnungsamt-SBwetzlarde |
Frau Christina Rannow | +49 6441 99-3214 | christina.rannowwetzlarde |