Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Einbürgerung
Kurzbeschreibung
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Beschreibung
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Gültige Ausweisdokumente
- Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizer-Bürger
- Geklärte Identität und Status (Personenstandsurkunden)
- mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Inlandsaufenthalt
- Sicherung des Lebensunterhaltes (kein Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder SGB XII)
- ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1)
- ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (deutscher Schulabschluss oder Einbürgerungstest/Test Leben in Deutschland)
- straffrei
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung
Für besondere Fallkonstellationen, wie zum Beispiel Familienangehörige, die gemeinsam eingebürgert werden, Ausländer mit deutschem Ehepartner, anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge, gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.
Einbürgerungen können nur für Bürger/innen vorgenommen werden, welche auch in Wetzlar wohnhaft sind.
Verfahrensablauf:
- Beratung und Antragsaushändigung durch die untere Verwaltungsbehörde (uVB)
- Persönliche Antragstellung bei der uVB
- Elektronische Weiterleitung des vollständigen Antrages an die obere Verwaltungsbehörde (oVB) zur Prüfung und Entscheidung
- Ausfertigung der Einbürgerungsurkunde durch die oVB
- Einladung zur Urkundenaushändigung durch die uVB
Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens können Einbürgerungsbewerber zu jeder Zeit aufgefordert werden, weitere beziehungsweise aktualisierte Nachweise/Dokumente vorzulegen.
Details
Gebühren
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
Rechtsgrundlagen
§ 8 StAG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
§ 9 StAG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
§ 10 StAG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Einbürgerungen können nur für Bürger/innen vorgenommen werden, welche auch in Wetzlar wohnhaft sind.
Hinweise
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:
Anträge, Downloads und Links
Anträge, Downloads und Links
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Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Einbürgerung | +49 6441 115 | einbuergerungwetzlarde |