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Ausländerbüro 

Überblick

Beschreibung

Aktuelle Informationen:

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG, die am 1.2.2024 noch gültig sind, gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen (z. B. Wohnsitzauflage, Erwerbstätigkeitserlaubnis) bis zum 4.3.2025 fort.

Ein Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels ist nicht erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf: Aktuelles (germany4ukraine.de).

Das BMI informiert die Mitgliedstaaten des Schengenraums ebenfalls über den Erlass der Verordnung und der dadurch wirksamen Verlängerungen, so dass im Falle von Reisen von Titelinhabern mit scheinbar abgelaufenen Aufenthaltstiteln die Einreise in den Schengenraum möglich ist.

Die Leistungs- und Wohngeldbehörden sowie die Kranken- und Familienkassen werden durch die jeweiligen Ministerien ebenfalls über die Verlängerung informiert.

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Wir sind zuständig für die Regelung des Aufenthaltes ausländischer Staatsangehöriger in Ausführung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU) und des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG).

Achtung: Für das Kreisgebiet ist der Lahn-Dill-Kreis zuständig (zum Beispiel für Einwohner von Hüttenberg, Ehringshausen und so weiter). Telefon: 06441/4070, E-Mail: abhlahn-dill-kreisde.

Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Öffnungszeiten

Sie können über unsere Online-Terminvergabe einen Online-Termin für verschiedene Anliegen und Leistungen buchen.

Link zur Online-Terminvergabe:

Online-Terminvergabe | Wetzlar

Kontaktdaten

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Telefon  +49 6441 115
Telefax +49 6441 99-3304

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