Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Verpflichtungserklärung
Überblick
Beschreibung
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Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen Sie nachweisen, dass Sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange Sie sich in Deutschland aufhalten.
Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.
Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.
Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.
Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.
Die Verpflichtungserklärung geben Sie gegenüber dem Stadtbüro oder der Auslandsvertretung ab.
Die Verpflichtungserklärung können Sie online ausfüllen, den Link finden Sie auf dieser Seite unter Anträge, Downloads und Links.
Details
Gebühren
Prüfung und Ausstellung einer Verpflichtungserklärung: 29€.
- Gebühr: 8,45 EUR. Im Fall einer Postzustellung der Urkunde fallen zusätzliche Kosten (Einschreiben Eigenhändig Rückschein) an.
- Gebühr: 29,00 EUR. Zahlungsweise: SEPA-Überweisung Gegebenenfalls zusätzlich: Visa Electron in Europa
Die Gebühr für die Verpflichtungserklärung beträgt 29,00 Euro in bar oder per EC-Zahlung.
Bearbeitungszeit
- Geltungsdauer: Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als sechs Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Die Verpflichtungserklärung kann nicht widerrufen werden.
Anträge, Downloads und Links
Online-Dienste
Den Antrag auf Verpflichtungserklärung können Sie auch direkt online stellen:
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Ausländerbüro | +49 6441 115 | auslaenderbuerowetzlarde |